Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: HealthJet GmbH, c/o Eckart Burgwedel, Kollwitzstraße 37, 10405 Berlin (nachfolgend „HealthJet“)
1. Geltungsbereich, B2B
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software und Leistungen von HealthJet (zusammen „Services“) zwischen HealthJet und dem Kunden.
Die Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken, MVZ, Praxisverbünde sowie sonstige medizinische Einrichtungen oder Dienstleister im Gesundheitswesen („Kunde“). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HealthJet stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung, Angebot, Order Form oder Rahmenvertrag, (2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), (3) diese AGB, (4) sonstige Leistungsbeschreibungen und Dokumentationen.
1a. Definitionen
„Nutzer“ sind natürliche Personen, die der Kunde zur Nutzung der Services berechtigt (zum Beispiel Mitarbeitende, Behandler, Dokumentationskräfte).
„Organisation“ ist die rechtliche Einheit des Kunden, für die Nutzerzugänge verwaltet und Lizenzen erworben werden.
„Seat“ ist ein personalisierter Nutzerzugang, der einer Person zugeordnet ist.
„Kundeninhalte“ sind alle vom Kunden oder seinen Nutzern in die Services eingegebenen, hochgeladenen oder sonst bereitgestellten Inhalte, einschließlich Audiodaten, Texte, Dokumente und Notizen.
„Patientendaten“ sind personenbezogene Daten von Patienten, insbesondere Gesundheitsdaten, die der Kunde über die Services verarbeitet.
„Output“ sind die durch die Services erzeugten Ergebnisse, zum Beispiel Gesprächsprotokolle, medizinische Notizen, Befundberichte und Gutachten.
„Hinweise“ sind automatisierte Hinweise, zum Beispiel zu möglichen Inkonsistenzen, die durch die Services ausgegeben werden. Hinweise sind keine medizinische Prüfung und keine Garantie.
2. Vertragsgegenstand und Zweckbestimmung
HealthJet stellt dem Kunden eine Software zur Verfügung, mit der insbesondere KI-gestützte Diktate, Gesprächsprotokolle, medizinische Notizen, Befundberichte und Gutachten erstellt und bearbeitet werden können.
Zweckbestimmung: Die Services dienen der Dokumentationsunterstützung im medizinischen und therapeutischen Alltag. Die Services sind nicht zur automatisierten Diagnose oder zur autonomen Therapieentscheidung bestimmt.
HealthJet bietet eine Standard-Version und eine Pro-Version an. Die Pro-Version kann insbesondere fortgeschrittene Verarbeitung für lange und komplexe Dokumente bereitstellen und Hinweise auf mögliche Inkonsistenzen liefern. Funktionsumfang und Grenzen ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der jeweils aktuellen Produktdokumentation.
Die Services können Komponenten umfassen, die über mobile Apps (iOS und Android) sowie über eine Webanwendung nutzbar sind. Soweit die Services eine browserbasierte Aufzeichnung oder Telemedizin-Funktionen enthalten, kann die Unterstützung auf bestimmte Browser (insbesondere Chrome oder Edge) beschränkt sein.
Individuelle Zusatzleistungen (zum Beispiel Onboarding, Schulungen, Template-Setup) können separat vereinbart und abgerechnet werden.
3. Vertragsschluss, Teststellungen, Bestellwege
Der Vertrag kommt in der Regel durch Angebot von HealthJet und Annahme durch den Kunden zustande, zum Beispiel durch Unterschrift oder Bestätigung in Textform.
HealthJet kann zusätzlich Online-Bestellwege (zum Beispiel Self-Checkout) bereitstellen. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellprozesses zustande, wenn HealthJet die Bestellung bestätigt oder den Zugang freischaltet.
Sofern HealthJet dem Kunden eine Testnutzung, Pilotphase oder Beta-Funktionen bereitstellt, gelten die vereinbarten Bedingungen. Soweit nichts gesondert vereinbart ist, kann HealthJet Teststellungen mit angemessener Frist beenden.
4. Bereitstellung, Leistungsänderung, Support
HealthJet stellt die Services als Cloud-Software bereit. Der Kunde ist für geeignete Endgeräte, Internetzugang und die Einhaltung der technischen Voraussetzungen verantwortlich.
HealthJet kann die Services weiterentwickeln und Änderungen vornehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Kernzweck der Services erhalten bleibt. Dies gilt insbesondere für Verbesserungen, Sicherheitsupdates und Anpassungen an technische Rahmenbedingungen.
Support wird über die von HealthJet bereitgestellten Kanäle (derzeit E-Mail und Telefon) erbracht. HealthJet bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung, schuldet jedoch keine festen Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5. Nutzungsrechte, Lizenzmodell, Verbot von Account-Sharing
HealthJet räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Services im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Die Nutzung erfolgt lizenzbasiert pro Seat. Der Kunde darf nur so viele Nutzer anlegen und berechtigen, wie Seats erworben wurden. Eine Organisation kann mehrere Seats erwerben und verwalten.
Der Kunde darf die Services nicht Dritten zur Nutzung überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Insbesondere ist es untersagt, Nutzerzugänge zu teilen oder mehreren Personen zugänglich zu machen.
Untersagt ist auch, die Dokumentation mehrerer Behandler systematisch über einen einzelnen Seat zu bündeln, indem eine Person dauerhaft oder überwiegend für mehrere Behandler die Services bedient, ohne dass die dafür erforderlichen Lizenzen erworben wurden.
Bei Verstößen kann HealthJet nach vorheriger Warnung (i) die Nutzung vorübergehend einschränken, (ii) eine Nachlizenzierung verlangen und (iii) bei fortgesetztem oder schwerwiegendem Verstoß den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Pflichten des Kunden, Aufklärung, Prüfung des Outputs
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Nutzer die Services verwenden, Zugangsdaten geschützt werden und Nutzerkonten korrekt verwaltet werden (zum Beispiel bei Mitarbeiterwechsel).
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Services im jeweiligen Behandlungskontext zulässig ist, insbesondere hinsichtlich Berufsrecht, Dokumentationspflichten sowie Aufklärung und Einwilligungen, soweit erforderlich.
HealthJet erbringt keine medizinische Dienstleistung. Output und Hinweise sind Vorschläge und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde, insbesondere der behandelnde Leistungserbringer, bleibt verantwortlich für Prüfung, inhaltliche Richtigkeit, Freigabe und Übernahme in die Patientenakte oder sonstige Dokumentationssysteme.
Der Kunde wird jeden Output vor Übernahme oder Verwendung im Behandlungskontext fachlich prüfen. Durch Kopieren, Export oder Übernahme des Outputs in eigene Systeme bestätigt der Kunde, dass die Prüfung erfolgt ist.
Soweit der Kunde Audioaufnahmen oder Gesprächsaufzeichnungen nutzt, stellt der Kunde sicher, dass Patienten vor Beginn der Aufzeichnung gesetzeskonform informiert werden und eine erforderliche Einwilligung vorliegt und dokumentiert ist. Wenn ein Patient nicht einwilligt, ist die Aufzeichnung zu unterlassen.
7. Datenschutz, AVV, kein KI-Training mit Patientendaten
Soweit der Kunde personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, mittels der Services verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierfür einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Die Verarbeitung von Patientendaten ist nur zulässig, wenn ein AVV wirksam abgeschlossen ist.
HealthJet verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden im Rahmen des AVV sowie zur Erbringung der Services.
Kein KI-Training mit Patientendaten: HealthJet verwendet Patientendaten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen. Eine Nutzung zur Bereitstellung, Absicherung, Fehleranalyse und Weiterentwicklung der Services auf Basis von technischen Metadaten und Protokolldaten bleibt unberührt, soweit dabei keine Patientendaten zum Modelltraining eingesetzt werden.
Details zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragnehmern sowie Lösch- und Rückgaberegeln ergeben sich aus dem AVV und dessen Anlagen.
8. Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit, Preisanpassung
Es gelten die im Angebot, Order Form oder Rahmenvertrag vereinbarten Preise und Tarife (Standard-Version, Pro-Version sowie ggf. Zusatzleistungen).
HealthJet stellt Rechnungen in der Regel elektronisch. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann HealthJet gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten geltend machen. HealthJet ist zudem berechtigt, die Services nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einzuschränken, soweit dies zur Durchsetzung berechtigter Zahlungsansprüche erforderlich ist.
HealthJet kann Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich Kosten oder Marktbedingungen wesentlich ändern oder wenn HealthJet den Leistungsumfang weiterentwickelt.
HealthJet kündigt Preisänderungen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform an.
Bei Monatsverträgen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zum Änderungszeitpunkt kündigen.
Bei Jahresverträgen gelten Preisänderungen grundsätzlich erst zur nächsten Verlängerungsperiode. Soweit eine Preisänderung ausnahmsweise innerhalb einer laufenden Jahresperiode vorgesehen ist, erhält der Kunde ein Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.
9. Fair Use, missbräuchliche Nutzung, Schutzmaßnahmen
Die Services sind für eine marktübliche Nutzung im ärztlichen und therapeutischen Alltag ausgelegt. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Diktaten und Berichten sowie eine angemessene Nutzung von Audioverarbeitung pro Nutzer und Abrechnungszeitraum.
Eine Nutzung gilt insbesondere dann als missbräuchlich, wenn sie deutlich über das Übliche hinausgeht oder darauf angelegt ist, Kapazitäten zu umgehen, zum Beispiel durch automatisierte Massenverarbeitung, systematisches Auslagern der Dokumentation mehrerer Behandler auf einen Nutzerzugang, oder Umgehung von tariflichen Grenzen.
HealthJet ist berechtigt, Nutzungsdaten in angemessenem Umfang auszuwerten, um Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder tarifwidrige Nutzung zu erkennen und zu verhindern.
Bei Auffälligkeiten kann HealthJet den Kunden kontaktieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere Hinweise erteilen, eine Anpassung des Tarifs oder eine Nachlizenzierung verlangen, die Nutzung vorübergehend drosseln oder, bei fortgesetztem schwerwiegendem Missbrauch nach Warnung, den Vertrag außerordentlich kündigen.
10. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
Monatsvertrag: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
Jahresvertrag: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen Abschnitt 5 (Account-Sharing, unzulässige Bündelung) oder Abschnitt 9 (missbräuchliche Nutzung), oder bei erheblichem Zahlungsverzug.
HealthJet ist berechtigt, den Zugang zu den Services vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn dies erforderlich ist, insbesondere wenn
a) Anhaltspunkte für missbräuchliche Nutzung oder Account-Sharing vorliegen,
b) Anhaltspunkte für kompromittierte Zugangsdaten oder unbefugten Zugriff vorliegen,
c) die Sperrung aus Sicherheitsgründen oder zur Abwehr von Angriffen erforderlich ist,
d) HealthJet gesetzlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist,
e) der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist,
f) der Kunde unzutreffende Kontaktdaten angegeben hat und nicht erreichbar ist.HealthJet wird eine Sperrung, soweit zumutbar und der Zweck der Sperrung nicht gefährdet wird, mindestens einen Arbeitstag vorab in Textform ankündigen. Bei akuten Sicherheitsrisiken kann die Sperrung ohne Vorankündigung erfolgen.
11. Gewährleistung, Mängel
Der Kunde wird Mängel unverzüglich in Textform anzeigen und die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang bereitstellen.
Bei Sachmängeln leistet HealthJet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung eines Workarounds.
Eine Gewährleistung für Mängel, die auf Kundensysteme, Konfigurationen, Drittsoftware, Netzwerkinfrastruktur oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
12. Schutzrechte, Kundeninhalte, Output, Feedback, Sicherheitstests
Alle Rechte an den Services, einschließlich Software, Marken, Logos, Designs, Dokumentationen sowie zugrundeliegender Modelle und Workflows, verbleiben bei HealthJet oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Kundeninhalte: Der Kunde behält alle Rechte an den Kundeninhalten. HealthJet erhält an Kundeninhalten keine Rechte, außer dem Recht, diese im Rahmen dieses Vertrags und des AVV zur Erbringung der Services zu verarbeiten.
Output: Der Kunde darf den Output im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten und in eigene Systeme übernehmen.
Der Kunde darf die Services nicht (i) zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt, (ii) Sicherheitsmechanismen umgehen oder (iii) die Services zur Erstellung eines konkurrierenden Produkts nutzen.
Sofern der Kunde Vorschläge, Ideen oder Feedback zur Verbesserung der Services übermittelt, räumt der Kunde HealthJet ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht ein, dieses Feedback für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Services zu nutzen. Eine Nutzung oder Übertragung von Rechten an Kundeninhalten oder Patientendaten ist damit nicht verbunden.
Sicherheitstests: Penetrationstests, Sicherheitsprüfungen oder Belastungstests der Services durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung von HealthJet und nach abgestimmtem Vorgehen zulässig.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.
Vertrauliche Informationen sind alle nicht allgemein bekannten Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preisgestaltung, Produktpläne, technische Informationen sowie Inhalte und Dokumente des Kunden, einschließlich medizinischer Inhalte, soweit diese nicht ohnehin dem AVV unterfallen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (ii) ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden, (iii) von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt werden oder (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Im Fall einer gesetzlich angeordneten Offenlegung wird die empfangende Partei, soweit rechtlich zulässig, die andere Partei vorab informieren.
14. Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen der Services
HealthJet stellt die Services grundsätzlich kontinuierlich bereit, kann jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit garantieren. Insbesondere können Einschränkungen durch Wartung, technische Störungen, Anpassungen an Sicherheitsanforderungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von HealthJet auftreten.
HealthJet kann Wartungsarbeiten durchführen und die Services hierzu vorübergehend ganz oder teilweise einschränken. Soweit möglich, wird HealthJet geplante Wartungsfenster rechtzeitig ankündigen.
HealthJet ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu aktualisieren oder weiterzuentwickeln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Kernzweck der Services erhalten bleibt. Dies umfasst auch das Ersetzen oder Einstellen einzelner Funktionen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (zum Beispiel Sicherheit, technische Weiterentwicklung, rechtliche Anforderungen).
Wenn eine Änderung die Nutzung der Services für den Kunden wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Kündigungen nach diesem Absatz müssen in Textform erfolgen.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungspflichten, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht ist. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis, das auch bei Anwendung äußerster, zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden kann (zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Rechenzentrumsinfrastruktur).
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Die Pflichten ruhen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
16. Haftung
HealthJet haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz.
HealthJet haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HealthJet nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
In Fällen der Haftung nach Absatz 3 ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt. Besteht das Vertragsverhältnis kürzer, ist die Haftung auf die bis zum schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine medizinische Verantwortung von HealthJet: HealthJet erbringt keine medizinische Dienstleistung. Output und Hinweise sind Vorschläge. Der Kunde bleibt verantwortlich für Prüfung, Freigabe und Nutzung im Behandlungskontext. HealthJet haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass Output oder Hinweise ohne fachliche Prüfung übernommen oder als medizinische Entscheidung verwendet werden, soweit HealthJet hierfür nicht nach den Absätzen 1 bis 4 haftet.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
17. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsbestandteil zu.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von HealthJet abtreten oder übertragen.
HealthJet darf diesen Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder an einen Rechtsnachfolger übertragen, insbesondere im Fall eines Asset Deals oder Share Deals.
18. Vertragsende, Datenzugriff
Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf weiteren Zugriff auf die Services.
Löschung, Rückgabe und sonstige Datenpflichten richten sich nach dem AVV und dessen Anlagen.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.